Kosten der Gebäudeeinmesung
Die Kosten für die Einmessung richtet sich nach den NHK2000
= Normalherstellungskosten 2000 der Gebäude nach dem
Erlass des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 01.12.2001 (Gesch.-Zeichen BS 12-630504-30/1). Die Höhe der Gebühr ist in der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen (Vermessungsgebührentarif Nr. 4.6.1) geregelt.
Auszug aus der Gebührenordung NRW
Stand 27.05.2004
Normalherstellungskosten 2000
(NHK 2000)
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Gebühr
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bis 25.000 EUR
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250 EUR
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bis 75.000 EUR
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400 EUR
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bis 300.000 EUR
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750 EUR
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bis 600.000 EUR
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1.250 EUR
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bis 1.000.000 EUR
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2.000 EUR
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bis 1.500.000 EUR
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2.300 EUR
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bis 2.000.000 EUR
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2.600 EUR
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bis 2.500.000 EUR
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2.900 EUR
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Gebühren für Gebäude mit höheren NHK 2000 nennt
Ihnen gerne unser Büro unter Tel. 05222 / 50185 oder die
zuständige Katasterbehörde.
Fahrtkosten und sonstige häusliche Bearbeitungen sind in
der obigen Gebühr enthalten.
Die Kosten für Vermessungsunterlagen betragen 80 EUR.
Kostenbeispiel Gebäudeeinmessung:
Herr Müller hat ein Einfamilienhaus gebaut. Er beauftragt
einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder die
Katasterbehörde mit der Einmessung. Die Normalherstellungskosten
(NHK2000) für das Gebäude betragen 170.000 EUR.
Für die Einmessung ergeben sich folgende Kosten:
Gebühr nach NHK 2000: 750,00 EUR
Vermessungsunterlagen: 80,00 EUR
19 % Mehrwertsteuer: 157,70 EUR
Gesamtkosten: 987,70 EUR
Werden auf einem Grundstück mehrere Gebäude gleichzeitig
eingemessen, richtet sich die Gebühr nach dem Gesamtwert
aller Gebäude.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Gebührenermäßigungen möglich, Auskunft
erhalten Sie von uns telefonisch unter der angegebenen Rufnummer.
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