Kosten der Teilungsvermessung
Die für eine Teilungsvermessung notwendigen Tätigkeiten müssen gemäß Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordung (VermWertGebO NRW) mit Gebührentarif (VermWertGebT) abgerechnet werden. Die Höhe der Kosten ist im VermWertGebT (Anlage der VermWertGebO NRW, SGV NW 7134 - in der jeweils gültigen Fassung) geregelt. Alle befugten Vermessungsstellen in NRW (ÖbVI und Behörden) sind gesetzlich dazu verpflichtet die Kosten nach der VermWertGebO NRW abzurechnen.
(Beispiel):
Länge (m) Nr.4.1.1.1
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Anzahl der 50m-Längen
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Nr.4.1.1.1 EUR
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Summe EUR
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Nr.4.1.2 %
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Summe EUR
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Richtwert/m² Nr.1.9 Wertstufe
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Gebühr EUR
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je angef. 50m
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<10 bis 80 EUR
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85
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2
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560,00
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1120,00
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80%
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896,00
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80%
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716,80
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Fläche (m²)
Nr.4.1.1.2
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Anzahl der Trennstücke
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Nr.4.1.1.2 EUR
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Summe EUR
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Nr.4.2.1 %
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Summe EUR
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Richtwert/m² Nr.1.9 Wertstufe
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Gebühr EUR
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101-1000m²
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<10 bis 80 EUR
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507
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1
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900,00
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900,00
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100%
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900,00
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80%
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720,00
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Summe
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1436,80 EUR
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19% MwSt.
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272,99 EUR
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Teilungsgenehmigung
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110,00 EUR
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Nr. 5.1
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Übernahmegebühr
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432,00 EUR
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Gesamtsumme
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2251,79 EUR
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Der Gebührentarif (VermWertGebT) ist nach Tarifstellen geordnet.
Die Regelungen der Tarifstellen 4.1 und 1.9 bilden die Berechnungsgrundlage der Gebühren für Teilungsvermessungen.
Die Gebühr teilt sich auf in Grenzlängengebühr (Nr. 4.1.1.1) und Flächengebühr (Nr. 4.1.1.2.), mit anschließender Anwendung des Prozentwertes der Tarifstelle 1.9 (Wertstufe). Für die Ermittlung der Wertstufe ist der zutreffende aktuelle Bodenrichtwert des örtlich zuständigen Gutachterausschusses zu nehmen.
Tabelle Wertstufen
Wertstufe
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Bodenrichtwerte (EUR/m²)
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Prozentwert
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a)
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bis einschließlich 10 EUR
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60 v.H.
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b)
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über 10 EUR bis einschließlich 80 EUR
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80 v.H.
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c)
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über 80 EUR bis einschließlich 250 EUR
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100 v.H.
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d)
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über 250 EUR bis einschließlich 600 EUR
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130 v.H.
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e)
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über 600 EUR
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170 v.H.
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Die Grenzlängengebühr ist nach Tarifstelle 4.2.1 mit 80% in Ansatz zu bringen.
Bei der Berechnung der Flächengebühr sind die folgenden Werte (Tarifstelle 4.1.1.2) anzuhalten:
Stufe
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Fläche
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Gebühr
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a)
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bis einschließlich 10 m²
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280,00 EUR
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b)
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über 10 m² bis einschließlich 100m²
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450,00 EUR
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c)
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über 100 m² bis einschließlich 1.000m²
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900,00 EUR
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d)
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über 1.000 m² bis einschließlich 5.000m²
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1.350,00 EUR
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e)
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über 5.000 m² bis einschließlich 10.000m²
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2.250,00 EUR
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Die Flächengebühr ist nach Tarifstelle 4.1.2 mit 100% anzurechnen. Die Gebührensumme ist in Verbindung mit dem entsprechenden Prozentsatz der jeweiligen Wertstufe aus Tarifstelle 1.9 in Ansatz zu bringen. Dieser Summe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer (z. Zt. 19%) und Behördengebühren (z. B. Kosten für Teilungsgenehmigung, Katasterübernahmegebühr – s. auch Beispiel oben) hinzuzufügen.
Ist das zu teilende Grundstück bebaut, ist in der Regel vorab ein amtlicher Lageplan entsprechend gesetzlicher und bauordnungsrechtlicher Vorgaben zu erstellen. Auch können amtliche Pläne zur Eintragung von Baulasten erforderlich sein. Die Kosten für amtliche Lagepläne sind nach der Tarifstelle 3.1 abzurechnen. Die Gebühr teilt sich auf in Grundgebühr nach Flächengröße / Schwierigkeitsgrad / Prozentwert der Wertstufe nach Tarifstelle 1.9 / sonstige über den Grundaufwand hinausgehende Leistungen (evtl. sind spezielle örtliche und/oder häusliche Arbeiten erforderlich). Aus diesem Grund sind die Kosten je nach Fall sehr unterschiedlich und müssen für den jeweiligen Teilungsantrag individuell ermittelt werden.
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